Allgemeines Verhalten bei Lebensmittelretter Rhein-Mosel e.V.
1) | Der Umgang mit anderen Lebensmittelrettern erfolgt stets freundlich, respektvoll und friedlich. |
2) | Lebensmittel-Retter untereinander verwenden als Anrede das “Du”. |
3) | Meinungsverschiedenheiten in einem Betriebsteam sollen teamintern, ansonsten Vereinsintern diskutiert werden. Persönliche Streitigkeiten werden nicht in Online-Medien ausgetragen. Sie sind bevorzugt persönlich, ggf. unter Zuhilfenahme von persönlichen Nachrichten, zu klären oder mit Unterstützung des Vorstandes bzw. des Mediationsteams. |
4) | Bei Streitigkeiten und Konflikten gilt es, immer sachlich und höflich zu bleiben, Ironie und Sarkasmus zu vermeiden, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu antworten, insbesondere bei politischen Diskussionen oder anderen ernsten Themen. |
5) | Private Nachrichten dürfen nur mit Erlaubnis des Absenders/der Absenderin veröffentlicht oder weitergegeben werden. |
6) | Auf der Online-Plattform sind urheberrechtlich geschützte Werke und Materialien, Werbung und Spam nicht gestattet. Beiträge, durch welche eine dieser Regeln verletzt wird, und "Die Lebensmittelretter e.V."-fremde Themen können gelöscht werden. Über die Löschung entscheiden in Arbeitsgruppen deren Admins, bei Veranstaltungen der/die Termin-Erstellende, bei Betriebs-Pinnwänden die Betriebsverantwortlichen. In Foren entscheidet das Mediationsteam auf Antrag eines Forumsmitglieds, die Löschung wird von der Administration durchgeführt. |
7) | In Foren wird vor der Löschung eines Beitrags eine Persönliche Nachricht mit dem Text und Begründung für das Löschen an den/die Autor*in geschickt. Transparenz ist wichtig. Deswegen wird jeder gelöschte Beitrag markiert in Form von: "Dieser Beitrag/Dieses Thema von [...] wurde gelöscht, weil durch ihn/es eine Verhaltensregel von "Die Lebensmittelretter e.V" verletzt wurde oder das Thema nicht zum Aufgabenbereich von "Die Lebensmittelretter e.V." gehört." |
8) | Lebensmittelretter sind verpflichtet, in ihrem Profil auf der "Die Lebensmittelretter e.V."-Plattform Name, Postadresse, Geburtsdatum, ein Profilfoto, auf dem sie erkennbar sind, und, falls vorhanden, eine Telefonnummer (empfohlen) korrekt einzutragen, aktuell zu halten und sie auf Anfrage mit einem Ausweisdokument nachzuweisen. |
9.) | Organisatorische Angelegenheiten werden auf den monatlichen Lebensmittelretter-Treffen bzw. innerhalb des Vorstandes bei Vorstandstreffen besprochen. Online-Medien oder auch Chat-Werkzeuge sind nur für kurzfristige Absprachen bzw. Vorabinformationen zu wählen. |
10.) | Wir reden nicht schlecht über andere Vereine, Verbände, Vereinigungen etc.. Wir stellen bei Diskussionen über die Tätigkeit den Grund / Vereinszweck in den Vordergrund und überzeugen mit dem Vereinszweck. |
Verhalten bei Terminen, wie z.B. Abholungen und anschließenden Fairteilungen
1) | Bei Terminen ist pünktliches Erscheinen und angemessenes Auftreten wichtig. Das Mitbringen von Tieren in den Betrieb ist verboten. Die Mitnahme von Kindern ist nicht erlaubt. Betriebsverantwortliche können in Absprache mit dem Betrieb Ausnahmen für einzelne Lebensmittelretter und einzelne Kinder zulassen. Der Lebensmittelretter-Ausweis ist bei Abholungen grundsätzlich mitzuführen und unaufgefordert den Betriebsmitarbeitern vorzuzeigen. |
2) | Abholungen außerhalb der festgelegten Termine sind nur nach Absprache mit einem Betriebsverantwortlichen erlaubt. |
3) | Holen mehrere Lebensmittelretter gemeinsam ab, dann betreten und verlassen sie den Betrieb gemeinsam und führen die Abholung ohne Streit oder Diskussion durch. |
4) | Die abholenden Lebensmittelretter nehmen immer alle vom Betrieb übergebenen Lebensmittel mit, die noch genießbar sind. Ausnahmen können mit dem Betrieb vereinbart werden. Die Lebensmittelretter koordinieren gleichgestellt die Verteilung an die verschiedenen Einrichtungen. Alle Einrichtungen, die die Erfordernisse der Gemeinnützigkeit erfüllen, sind gleichgestellt. |
5) | Bei einer Abholung dürfen den Betrieb nur betreten: – für den Termin eingetragene und bestätigte Lebensmittelretter mit Ausweis; – angehende Lebensmittelretter nach Akzeptierung der Rechtsvereinbarung im Rahmen einer Probeabholung gemeinsam mit einem Lebensmittelretter nach Absprache mit den Verantwortlichen Lebensmittelrettern für diesen Betrieb. Weitere Personen müssen als "Tragehilfe" abseits des Betriebs warten. |
6) | Während der Abholung ist Rücksicht auf die Kundschaft und Beschäftigten des Betriebs zu nehmen. Diskussionen werden nicht geführt. Die Abholenden richten sich nach den Wünschen der Beschäftigten und hinterlassen den Abholort ordentlich. |
7) | Bei einer vom Betrieb gewünschten verzögerten Abholzeit wird seitens der Lebensmittelretter nach einer für beide Seiten gangbare Lösung gesucht, im Zweifel durch den Versuch alternative Mitglieder des Vereines Lebensmittelretter als Abholer zu rekrutieren. |
8) | Wenn sich die Beschäftigten eines Betriebs unfreundlich verhalten, bleiben die Abholenden trotzdem höflich; sie können anschließend einen der Betriebsverantwortlichen informieren. |
9) | Kommentare zu Menge oder Art sind zu unterlassen. Wenn der Betrieb nur wenige Lebensmittel aussortiert hat, ist das in unserem Sinn und darf lobend erwähnt werden. Sofern die Frage nach der Verwendung der Lebensmittel gestellt wird, nennen wir unsere vorgesehenen Abgabestellen. |
10) | Es dürfen keine Lebensmittel verkauft oder als Tauschware genutzt werden, auch nicht solche, für die gerettete Lebensmittel verarbeitet wurden. Pfand für Kisten, Flaschen oder dergleichen darf angenommen oder verlangt werden, falls er bei der Abholung bezahlt wurde. |
11) | Für die Abholungen sollen möglichst ökologisch schonende Mittel eingesetzt werden. Weite Autofahrten und die unnötige Verwendung von Einwegartikeln sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn die Abholung ohne PKW möglich ist, sollen die Betriebsverantwortliche durch ausreichende Slot-Anzahl dafür sorgen, dass diese Art der Abholung möglich gemacht und gefördert wird. |
12) | Das Ziel bei "Die Lebensmittelretter e.V." ist, Lebensmittel vor der Tonne zu retten und hiermit gemeinnützige Einrichtungen und mildtätige Zwecke von der Kooperationsliste des Vereines zu unterstützen. Die Abholenden entscheiden nach Berücksichtigung der sozialen Aspekte eigenständig, an wen die Lebensmittel weitergegeben werden. |
13) | Alle Abholenden sollen sich bemühen, die nach der Fairteilung nach 12 verbleibendenden Lebensmittel vollständig zu verbrauchen oder zu fair-teilen (an Menschen, notfalls auch an Tiere). |
Betriebe, Betriebsteam, Planung (von Abholungen)
1) | Vor einer Abholung müssen Lebensmittelretter die aktuelle Fassung der Betriebs-Besonderheiten sowie aktuelle Pinnwandeinträge und Beiträge im Teamchat kennen. |
2) | Alle Abholungen bei Betrieben werden über die jeweilige Betriebsseite auf der Online-Plattform von "Die Lebensmittelretter e.V." koordiniert. Für einzelne Betriebe können in Absprache mit dem Vorstand auch andere Kommunikationswege genutzt werden, sofern dadurch kein Teammitglied ausgeschlossen wird. |
3) | Wer sich für einen Abholtermin einträgt, ist für die Abholung verantwortlich. Wer in Ausnahmefällen einen Abholtermin nicht wahrnehmen kann, muss sich unverzüglich aus dem Termin austragen und per Nachricht an das Team nach Ersatz suchen. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin muss der/die Lebensmittelretter per Nachricht an das Team und telefonisch Ersatz suchen und im Notfall eine*n BV telefonisch informieren. |
4) | Mitteilungen von Beschäftigten eines Betriebs an die Abholenden müssen direkt an mindestens eine*n Betriebsverantwortlichen weitergegeben werden (Empfehlung). |
5) | Spezielle Regelungen für einen Betrieb werden stets von den Betriebsverantwortlichen mit dem Betrieb vereinbart und in den Besonderheiten auf der Betriebsseite festgelegt. |
6) | Neue Betriebe dürfen initiativ nur von beauftragten Leuten mit bestandenem Betriebsverantwortlichen-Quiz in Absprache mit dem Vorstand angesprochen werden. |
7) | Vor dem Ansprechen eines Betriebs muss die Ansprache des Betriebes mit dem kompletten Vorstandsteam abgesprochen werden und der Betrieb auf der Online-Plattform von "Die Lebensmittelretter e.V." eingetragen werden bzw. die Eintragung durch den Administrator veranlasst werden. |
8.) | Ein Mitglied des Vereins kann keine Teilnahme vom Verein bei Veranstaltungen, Abgaben etc. zusagen. Das angesprochene Mitglied hat die Aufgabe die Anfrage an den Gesamt-Vorstand weiterzuleiten und zur Teilnahme zu befragen. Dem Gesamt-Vorstand obliegt bei der Zustimmung die Organisation der Veranstaltung bzw. die Delegation einer fristgerechten Organisation. Eine Zusage erfolgt in diesem Falle durch den Vorstand, nachdem die Durchführung sichergestellt werden kann. Die Organisation wird bei einem vor der Veranstaltung stattfindenden Treffen besprochen und geplant. |
9.) | Werden Aufgaben an Teilnehmer delegiert sind diese fristgerecht zu erledigen. Sofern eine Erledigung in der vereinbarten Zeit nicht möglich erscheint ist frühzeitig Info an den Auftraggeber zu geben. |
10.) | Teilnahmeabfragen sind transparent für jedermann anhand von Befragungen auf den Teamtreffen, ergänzend durch Umfragen auf der Homepage durchzuführen. Wir nehmen an den Veranstaltungen/Abgaben teil zu denen wir uns eingetragen haben. |
11.) | Wir treffen keine Zusagen über Kapazitäten von anderen Mitgliedern, sofern diese nicht ausdrücklich die Kapazität zugesagt haben. |
12.) | Medien- und Präsentationsmaterialien werden frühzeitig bei Teambesprechungen abgestimmt, sofern dies aufgrund kurzfristiger Terminzusagen nicht mehr möglich ist, im Gesamtvorstand. |
Umgang mit Vereinsmaterialien / Inventar
1.) |
Gegenstände / Materialien des Vereins sollten sofern möglich im nahen Wirkungsumfeld des Vereins gelagert werden, um hierauf jederzeit kurzfristig Zugriff zu haben. Eine private Nutzung von Gegenständen bedarf der Genehmigung des Gesamtvorstandes. |